Dezember 12, 2024

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Wichtige Zeugen ausgepackt: Großangriffe in München auf 21 Regionalpolizisten

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München – Schwerwiegende Vorwürfe gegen die Polizei in München!

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt seit Mitte Juli 2018 gegen 21 Polizeibeamte und 17 weitere Verdächtige. Der Grund: Verdacht auf Verstoß gegen das Drogengesetz (BtMG) und das Anti-Doping-Gesetz gegen einzelne Polizeibeamte auch wegen Verdachts auf Verfolgung unschuldiger Personen, Verletzung des Sorgerechts oder Verhinderung der Bestrafung im Amt.

Polizeipräsident Hubertus Andrä hat in seinem Präsidium schwerwiegende Konsequenzen für den Drogenskandal gefordert. “Für mich ist das Verhalten der fraglichen Polizisten in diesem Raum absolut inakzeptabel, und wenn die Anschuldigungen wirklich bestätigt werden, sollten sie mit aller rechtlichen Schwere bestraft werden”, sagte er.

► “Wir als Polizisten haben aufgrund unserer Aufgabe eine besondere Stellung in der Öffentlichkeit, die wir immer respektieren müssen”, sagte Andrä. “Es kann sicherlich nicht toleriert werden, dass Mitarbeiter unseres Polizeipräsidiums absichtlich Verbrechen begangen haben, wie aus der vorherigen Ermittlungssituation hervorgeht.”

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Polizeibeamte werden von der Abteilung “Interne Ermittlungen” der Bayerischen Kriminalpolizei (LKA) durchgeführt, die anderen Ermittlungen von der Polizeizentrale in München.

Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft: “Während der Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Drogendealer im Zusammenhang mit dem Münchner Club” Heart “gab eine wichtige Zeugin Vorwürfe wegen Verstößen gegen die BtMG gegen zwei namentlich bekannte Polizeibeamte. Anschließend übernahmen die internen Ermittler der LKA gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft München I die weiteren Ermittlungen, wie dies aus Neutralitätsgründen in solchen Fällen üblich ist. “”

Seitdem wurden mehrere Monate lang mehrere Recherchen durchgeführt und toxikologische Berichte erstellt. “In der Zwischenzeit richtet sich die Untersuchung gegen 21 Polizeibeamte – von denen einige bereits suspendiert wurden – gegen neun Stationen und 17 andere Personen, wie Drogendealer oder Dopingsubstanzen.”

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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft arbeitet einer der Angeklagten derzeit für die bayerische Rebellenpolizei, während ein anderer kürzlich den Polizeidienst unterbrach, um an der Polizeiakademie Fürstenfeldbruck zu studieren.

Die umfangreichen Untersuchungen werden von einem im Juli 2020 in LKA eingesetzten Untersuchungsteam “Nightlife” durchgeführt. Mit den bisher 20 beschlagnahmten Handys können ca. 1,6 Millionen Chat-Nachrichten, ca. eine Million Bilddateien und ca. 25.000 Videodateien angezeigt werden.

SEK unterstützt Suchvorgänge

Am Mittwoch (23. September) durchsuchten 19 Staatsanwälte, mehr als 70 Ermittler der Landeskriminalpolizei und rund 100 Polizeibeamte des Münchner Polizeipräsidiums und der Augsburger Kriminalpolizei insgesamt 37 weitere Objekte (30 Wohnungen und sieben Büros) in München im Münchner Bezirk. in Augsburg, Dachau, Wolfratshausen, Ebersberg und an der Polizeiakademie in Fürstenfeldbruck.

Sie werden dabei von Serviceleitern aus der Münchner Zentrale und von Special Task Forces (SEK) aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen unterstützt. Die Mehrheit der eingesetzten Offiziere erfuhr erst kurz vor Beginn des Einsatzes von dem Ziel und den betroffenen Objekten.

Leiding: „Der besonders schwerwiegende Vorwurf der Verfolgung von Unschuldigen aus Sicht der Ermittlungsbehörden beruht auf Hinweisen darauf, dass zwei Personen angeblich gegen Polizeibeamte Widerstand geleistet haben, was tatsächlich nicht stattgefunden hat. Gegen unschuldige Verfolger wurde eine Untersuchung eingeleitet, die im September 2017 mit einer Gerichtsverhandlung gegen Geldangelegenheiten endete. “”

Der Verdacht auf Verletzung des Sorgerechts und Verhinderung der Bestrafung im Amt findet sich in einem anderen Fall in der Behauptung, dass eine kleine Menge beschlagnahmten Kokains umgeleitet wurde (Sorgerecht) und dies trotz Kenntnis (Prävention) von anderen Beamten weder verhindert noch gemeldet wurde der Bestrafung).

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