Juli 27, 2024

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Nach Bundestagsbeschluss: Ärztepräsident warnt vor Cannabis-Legalisierung

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Nach Bundestagsbeschluss: Ärztepräsident warnt vor Cannabis-Legalisierung

Die Bundesärztekammer hat scharfe Kritik am Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis geübt. Der Ärztepräsident fordert die Länder auf, die Regelung im Bundesrat aufzuhalten. Die Kritik an dem Gesetz kommt von Ärzteschaft, Justiz, Polizei und Pädagogen über Parteigrenzen hinweg.

Ab dem 1. April sollen Personen ab 18 Jahren in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen dürfen. Es wird ihnen auch erlaubt sein, bis zu drei Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung zu haben. Der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs ist ab Juli 2024 geplant.

Allerdings werden die Regelungen für Clubs und den öffentlichen Konsum von den Innenministern der Bundesländer als nicht praktikabel angesehen. Ärztepräsident Reinhardt bezeichnet das Cannabisgesetz als politischen Formelkompromiss, der die selbst gesetzten Ziele verfehlt. Insbesondere sei der Schutz von Jugendlichen nicht ausreichend gewährleistet, während Justiz und Polizei überlastet seien.

Fachärzte und die Polizeigewerkschaft kritisieren das Gesetz und halten die Altersgrenze von 18 Jahren für zu niedrig. Sie warnen vor den großen Schäden, die regelmäßiger Cannabis-Konsum verursachen kann, und befürchten einen Cannabis-Boom als Konjunkturprogramm für organisierte Kriminalität.

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