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Fords internetfähige Autos haben in Deutschland einen großen Aufschwung erlebt: Details hier

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Fords internetfähige Autos haben in Deutschland einen großen Aufschwung erlebt: Details hier

Ford wurde verboten, seine internetfähigen Fahrzeuge in Deutschland zu produzieren und zu verkaufen.

Von : HT automatisches Büro
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Aktualisiert:
22. Mai 2022, 15:33 Uhr

Ford wird seine internetfähigen Autos nicht in Deutschland produzieren und verkaufen können.
Ford wird seine internetfähigen Autos nicht in Deutschland produzieren und verkaufen können.

Der US-Autogigant Ford Motor Company droht ein Verkaufsverbot für seine Autos mit Internetanschluss in Deutschland. Ein deutsches Gericht hat die bundesweite Produktion und den Verkauf von Ford-Fahrzeugen, die eine Internetverbindung herstellen können, verboten. Diese Gerichtsentscheidung ist Teil einer Klage wegen Verletzung von Patenten für drahtlose Technologie.

(Lesen Sie auch: Ford unterstützt den Aufruf, den Verkauf von Benzin- und Dieselautos in Europa bis 2035 zu verbieten. Hier ist der Grund.)

Ford hat jedoch die Möglichkeit, gegen das Urteil des Münchner Gerichts Berufung einzulegen. Die Entscheidung spiegelt den wachsenden Streit zwischen Technologieunternehmen und Autoherstellern über die Zahlung von Lizenzgebühren für Technologien wider, die in Navigationssystemen, Fahrzeugkommunikation und autonomen Fahrzeugen verwendet werden.

Die Spannungen zwischen Autoherstellern und Technologieunternehmen nehmen zu, da sich ältere Unternehmen zunehmend auf selbstfahrende Technologien konzentrieren und Technologieunternehmen auch darauf abzielen, mit ihren proprietären Technologien einen großen Teil des gleichen Raums zu erobern. In den letzten Jahren hat sich der Wettlauf um autonome Fahrzeugtechnologie weltweit dramatisch verschärft. Mehrere Autohersteller haben sich beeilt, den Raum mit einer breiten Palette von Technologien zu betreten. Bei der Partnerschaft mit Technologieunternehmen arbeiten mehrere Technologieunternehmen auch unabhängig voneinander im selben Bereich.

Zum Urteil des Münchner Gerichts sagte Ford in einer Erklärung, dass der Grund für das Gerichtsverfahren die Lizenzierung standardessentieller Patente für LTE-Netze sei. „Da wir noch keine schriftliche Mitteilung vom Gericht erhalten haben, möchten wir uns zu diesem Zeitpunkt zu dieser Angelegenheit nicht äußern“, sagte der Automajor in einer Erklärung.

Datum der Erstveröffentlichung: 22. Mai 2022, 15:33 Uhr IST

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