März 17, 2023

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Von einem deutschen Bundesgericht wurde versucht, die antisemitischen Rückstände zu beseitigen

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BERLIN (dpa) – Ein deutsches Bundesgericht hat am Montag einen jüdischen Versuch geprüft, eine 700 Jahre alte antisemitische Statue aus einer Kirche zu entfernen, in der Martin Luther einst gepredigt hatte, und sagte, sein Urteil sei langfristig. Streit nächsten Monat.

Die Skulptur „Judenzo“ oder „Ju Pig“ in der Stadtkirche in Wittenberg ist eines von mehr als 20 mittelalterlichen Relikten, die noch heute Kirchen in ganz Deutschland und Europa schmücken.

Der Fall ging 2019 und 2020 vor Bundesgericht, nachdem untergeordnete Gerichte gegen den Kläger Michael Duelman entschieden hatten. Er argumentierte, die Skulptur sei „verleumderisch und beleidigend für das jüdische Volk“, was „immer noch eine schreckliche Wirkung habe“, und schlug vor, sie in das nahe gelegene Lutherhaus-Museum zu verlegen.

Die Skulptur befindet sich etwa vier Meter über dem Boden in der Kirche und zeigt Menschen, die Juden erkennen, die an der Brust eines Schweins saugen, während es den Schwanz eines Rabbiners hebt. 1570, nach der protestantischen Reformation, wurde eine Inschrift angebracht, die auf Luthers antisemitische Schrift hinwies.

1988 wurde ein Denkmal errichtet, um an die Verfolgung der Juden und die 6 Millionen Menschen zu erinnern, die im Holocaust starben. Zusätzlich informiert ein Schild in deutscher und englischer Sprache über die Skulptur.

Im Jahr 2020 entschied ein Berufungsgericht in Nürnberg, dass die Skulptur nicht „außergewöhnlich“ sei und die Rechte des Klägers nicht verletze. Mit der Hinzufügung des Gedenk- und Informationssymbols heißt es, dass die Statue nun Teil einer Gemeinde ist, die „für einen anderen Zweck spricht“.

Bei der Anhörung am Montag sagte der Vorsitzende Richter Stephen Seiterz, die Statue persönlich sei „versteinerter Antisemitismus“, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur DPA.

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Spätere Hinzufügungen und Umstände dürften jedoch auch ein wichtiger Faktor in seiner Gerichtsentscheidung sein. Der Anwalt von Duelman argumentierte, dass die Informationen auf dem Schild unzureichend seien und dass die Darstellung des Schweins ein Zeichen von Hass sei.

Das Bundesgericht mit Sitz im südwestlichen Karlsruhe will sein Urteil am 14. Juni verkünden.

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