Vizepräsident Ma’ruf Amin reist nach Saudi-Arabien, um die Hajj zu vollziehen
2 min readHeute sind Vizepräsident und Frau Wury Ma’ruf Amin nach Saudi-Arabien abgereist. In diesem Fall erhielt der Vizepräsident eine Einladung des Königreichs Saudi-Arabien, die Hajj-Pilgerreise durchzuführen
Jakarta (ANTARA) – Vizepräsident Ma’ruf Amin und seine Frau Wury reisten am Dienstag nach Saudi-Arabien, um die Hajj zu vollziehen.
Der Sprecher des Vizepräsidenten, Masduki Baidlowi, sagte, Amin habe an der Pilgerreise teilgenommen, um der Einladung des Königreichs Saudi-Arabien für den Vizepräsidenten nachzukommen.
„Heute sind der Vizepräsident und Frau Wury Ma’ruf Amin nach Saudi-Arabien abgereist. In diesem Fall hat der Vizepräsident eine Einladung des Königreichs Saudi-Arabien erhalten, die Hajj-Pilgerreise durchzuführen“, stellte er in seiner Erklärung hier am Dienstag fest.
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Baidlowi sagte, die Einladung zur Pilgerreise, die von Saudi-Arabiens König Salman bin Abdulaziz Al-Saud an Amin ausgesprochen wurde, sei vom saudi-arabischen Botschafter in Indonesien, Esam A. Abid Althagafi, während seines Besuchs in der Vizeresidenz des Präsidenten überbracht worden 9. Juni 2022.
Der Sprecher sagte damals, dass Botschafter Althagafi auch die Bereitschaft Saudi-Arabiens erwähnt habe, die Hajj-Pilgerfahrt in diesem Jahr nach dem früheren zweijährigen Verbot ausländischer Pilger aufgrund der COVID-19-Pandemie abzuhalten.
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„Weil es sicher ist, wurde der Vizepräsident vom Königreich Saudi-Arabien eingeladen, die Pilgerreise zu leiten“, erklärte er.
In diesem Jahr hat Saudi-Arabien einer Million Pilgern erlaubt, die Hajj-Pilgerreise durchzuführen. Indonesien erhielt eine Quote von 100.051 für die Pilgerreise.
Obwohl es ausländischen Pilgern erlaubt hat, die Hajj zu vollziehen, hat Saudi-Arabien ihnen dieses Jahr zwei Bedingungen auferlegt. Erstens dürfen Pilger nicht älter als 65 Jahre sein und müssen die volle Dosis eines vom saudischen Gesundheitsministerium genehmigten COVID-19-Impfstoffs erhalten haben.
Zweitens müssen Pilger, die aus dem Ausland kommen, eine Bescheinigung über ein negatives PCR-Ergebnis mitführen, wobei der Test spätestens 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt wird.
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