März 29, 2024

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Deutsches Gericht: Nicht nur Cookies sind nicht erlaubt Nachrichten | D.W.

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Ein Verwaltungsgericht in der südwestdeutschen Stadt Karlsruhe hat ein Verkaufsverbot für sägemehlhaltige Kekse bestätigt. Die Entscheidung wurde durch eine Herausforderung eines Online-Shop-Inhabers ausgelöst, der argumentierte, dass die Stadt kein Recht habe, den Verkauf von Leckereien zu verhindern.

Der Kekshersteller sagt, dass er sein Produkt seit ungefähr 20 Jahren herstellt und es als Zutat auflistet, nicht nur mit Rosinen und Mehl. Auf der Website des Herstellers wird angegeben, dass nur mikrobiologisch reines Sägemehl verwendet wird. Vor Gericht argumentierte der Besitzer des Naturprodukteladens, dass diese Zutat ein pflanzliches Produkt sei.

Gerichtsdokumente besagen, dass er sich 2004 an die Stadt gewandt hat, um das Recht zum Verkauf seiner Kekse zu beantragen, aber 2017 hat die Stadt Carlsruhe weitere Verkäufe verboten.

Am Montag gab das Gericht seine Entscheidung bekannt, die noch nicht rechtsverbindlich ist und beim Landesoberverwaltungsgericht in Baden-Württemberg angefochten wird, mit der folgenden Aussage: „Diese Kekse sollten nicht in die Lebensmittelkette aufgenommen werden, weil sie unsicher sind. „Es wird nicht einmal im Bereich der industriellen Tierfutter verwendet“, sagte das Gericht.

js / dj (AFP, dpa)

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