April 17, 2024

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Bußgelder in Milliardenhöhe drohen: EU beschuldigt Amazon, gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben

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Nach Angaben der Europäischen Kommission missbraucht der Schifffahrtsriese Amazon seine Marktposition. Laut dem Wettbewerbswächter nutzt der Online-Händler Geschäftsdaten seiner Partner, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Das Unternehmen könnte mit Bußgeldern in Milliardenhöhe rechnen.

Die Europäische Kommission erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen die amerikanische Gruppe Amazon. Laut dem Wettbewerbswächter verstößt der weltweit größte Online-Händler gegen die Kartellvorschriften. Amazon wird vorgeworfen, nicht öffentliche Geschäftsdaten unabhängiger Einzelhändler systematisch für sein eigenes Einzelhandelsgeschäft zu verwenden, so die Europäische Kommission.

Nach Angaben der Behörde hat Amazon nun die Möglichkeit, zu den Einwänden Stellung zu nehmen. Wenn die Wettbewerbswächter dann an ihrer Einschätzung festhalten, könnte Amazon mit einer Geldstrafe von mehreren Milliarden Dollar rechnen. Wenn Unternehmen gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen, riskieren sie Bußgelder von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Der Umsatz von Amazon im Jahr 2019 betrug rd. 280,5 Milliarden US-Dollar.

EU-Wettbewerbswächter haben im Juli 2019 eine Studie über potenziell illegale Geschäftspraktiken gestartet. Sie befassen sich vor allem mit der Frage, ob die Gruppe über ihre Plattform in unfairem Wettbewerb mit anderen Einzelhändlern steht. Dies ist möglich, weil Amazon nicht nur Waren selbst als Einzelhändler verkauft, sondern seine Website auch als Plattform für andere Einzelhändler zur Verfügung stellt.

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In Bezug auf die Einwände schreibt die Europäische Kommission nun, dass die Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass den Mitarbeitern des Amazon-Einzelhandelsgeschäfts sehr große Mengen nicht öffentlicher Verkaufsdaten zur Verfügung standen, die direkt in die automatisierten Systeme des Geschäfts fließen, wo sie gesammelt und verwendet wurden Balance zwischen Endkundengeschäften und strategischen Geschäftsentscheidungen von Amazon. Dies geht zu Lasten der anderen Verkäufer auf dem Markt. Beispielsweise könnte Amazon seine Angebote auf diese Produkte in einer Kategorie konzentrieren, die sich am besten verkauft, und seine Angebote basierend auf nicht öffentlichen Daten von konkurrierenden Verkäufern anpassen.

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„Amazon sollte keine Daten über die Aktivitäten unabhängiger Verkäufer zu seinem eigenen Vorteil verwenden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriert“, kommentierte die verantwortliche Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager. Die Wettbewerbsbedingungen auf der Amazon-Plattform müssen fair sein.

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