März 19, 2024

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Bundesgerichtshof will antisemitische Reliquie beseitigen

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Bundesgerichtshof will antisemitische Reliquie beseitigen

BERLIN – Ein deutsches Bundesgericht erwog am Montag den Versuch eines jüdischen Mannes, die Entfernung einer 700 Jahre alten antisemitischen Statue aus einer Kirche zu erzwingen, in der Martin Luther einst predigte, und sagte, es werde als nächstes sein Urteil in dem langjährigen Streit fällen Monat.

Die Skulptur „Judensau“ an der Stadtkirche Wittenberg ist eines von mehr als 20 Relikten aus dem Mittelalter, die noch heute Kirchen in Deutschland und Europa schmücken.

Der Fall kam vor den Bundesgerichtshof, nachdem Vorinstanzen 2019 und 2020 gegen den Kläger Michael Duellmann entschieden hatten. Er hatte argumentiert, die Skulptur sei „eine Verleumdung und Beleidigung des jüdischen Volkes“ mit „schrecklicher Wirkung bis heute“, und schlug vor, sie in das nahe gelegene Lutherhaus-Museum zu verlegen.

Die Skulptur befindet sich etwa vier Meter über dem Boden auf der Kirche und zeigt Menschen, die als Juden erkennbar sind und an den Zitzen einer Sau säugen, während ein Rabbiner den Schwanz des Tieres hebt. 1570, nach der protestantischen Reformation, wurde eine Inschrift angebracht, die auf ein antijüdisches Traktat Luthers hinweist.

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1988 wurde im Erdreich ein Mahnmal errichtet, das an die Judenverfolgung und die 6 Millionen Toten des Holocaust erinnert. Zusätzlich informiert ein Schild in deutscher und englischer Sprache über die Skulptur.

Im Jahr 2020 entschied ein Naumburger Oberlandesgericht, dass die Skulptur „in ihrem gegenwärtigen Kontext“ nicht „verleumderisch“ sei und die Rechte des Klägers nicht verletzt habe. Er sagte, dass die Statue mit der Hinzufügung der Gedenk- und Informationstafel nun „Teil eines Ganzen ist, das für einen anderen Zweck spricht“ seitens der Gemeinde.

Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters sagte in der Anhörung am Montag, die Statue sei einzeln betrachtet „in Stein gemeißelter Antisemitismus“, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa.

Spätere Ergänzungen und der Kontext werden jedoch wahrscheinlich auch ein Schlüsselfaktor für die Entscheidung seines Gerichts sein. Düllmanns Anwalt argumentierte, dass die Angaben auf dem Schild nicht ausreichten und dass die Abbildung eines Schweins auch im sichtbaren Zustand ein Zeichen des Hasses sei.

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Das Bundesgericht mit Sitz im südwestlichen Karlsruhe will seine Entscheidung am 14. Juni bekannt geben.

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