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Abhörgefahr: Seien Sie vorsichtig beim Kauf von “intelligenten” Geschenken

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Aktualisiert am 1. Dezember 2020, 19:45 Uhr

  • Spielzeug, das sich mit dem Internet verbinden kann, ist wütend.
  • Aber Vorsicht: Sie können Ihre Privatsphäre verletzen.
  • Gleiches gilt für Smartwatches & Co .: So überprüfen Sie, ob ein Produkt sicher ist.

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Obwohl sie zu Weihnachten ganz oben auf der Wunschliste stehen, müssen Produkte, die mit dem Internet verbunden werden können, vorsichtig behandelt werden. Überprüfen Sie vor dem Einbringen neuer Netzwerkgeräte in Ihr Zuhause kritisch, ob diese Ihre Privatsphäre verletzen. Ist besonders schwierig intelligentes Spielzeug, das Bild und Ton aufnehmen und ausstrahlen kannwarnt die Bundesnetzagentur.

Kann auch auf Audio- und Videoaufnahmen des Spielzeugs zugreifen von außen unbemerkt passiert ist, ist das jeweilige Objekt in diesem Land verbotenbetonen die Experten. Daher lohnt es sich zu verstehen, wie App-gesteuerte Roboter, sprechende Puppen oder Kettenspielzeug in Netzwerken vor dem Kauf funktionieren. Die Produktbeschreibungen, Bedienungsanleitungen und Datenschutzbestimmungen für zugehörige Apps geben einen Hinweis darauf, warum Sie sie wirklich lesen sollten.

Auf der anderen Seite dürfen Spielzeuge beispielsweise die Fragen eines Kindes beantworten, ohne eine Internetverbindung herzustellen und ohne Daten an den Hersteller oder Dritte zu übertragen, erklärt die Behörde.

Spionieren Sie mit Smartwatches und Trackern

Das Internet wird oft auch sein Smartwatches mit Abhör- oder versteckten Bilderfassungsfunktionen angeboten, einschließlich ihrer Verwendung verboten ist. Verbraucher müssen äußerst vorsichtig sein, wenn sie Funktionen zusätzlich zu normalen Telefonfunktionen wie z “Sprachüberwachung” oder “Einweggespräch” angekündigt. Denn dann ist es wahrscheinlich, dass das Mikrofon oder die Kamera der Smartwatch per App oder SMS ferngesteuert aktiviert werden kann, ohne dass der Benutzer der Uhr es bemerkt.

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Gleiches gilt für sogenannte Tracker, die verwenden Satellitenpositionierung (GPS) oder Cellular (GSM) Besetzung. Sie werden häufig in Fahrzeuge eingebaut, um bei Diebstahl die Position bestimmen zu können. Oder das Haustier bekommt eins Tracker auf die AnforderungenHerrin und Herr sind also vorbereitet, wenn der Hund oder die Katze wegläuft.

Aber es muss verhindert werden, dass Menschen damit ausspioniert werden. Daher sind solche Tracker verboten, wenn sie per App oder SMS befohlen werden unbemerkt aktiviert vielleicht.

Obwohl WiFi automatische Feeder Hunde oder Katzen können verboten werden, wenn sie Ton oder Bild aus dem Raum übertragen können, ohne dass die Anwesenden davon Kenntnis haben.

Drei Fragen als Richtlinie für Verbraucher

Ob ein Produkt legal ist oder nicht, kann nach bestimmt werden Bundesnetzagentur Bestimmen Sie anhand dieser drei Fragen:

  • 1. Verfügt der Artikel über eine drahtlose Kamera oder ein drahtloses Mikrofon?
  • 2. Werden Bild- oder Audiodateien drahtlos an den Hersteller übertragen? Danach muss die aufgezeichnete Person die volle Kontrolle darüber haben.
  • Können Sie heimlich aus der Ferne auf das Mikrofon oder die Kamera zugreifen? In diesem Fall ist das Gerät verboten.

Die Behörde warnt vor billigen Produkten

Verbraucher sollten auch vor billigen Produkten vorsichtig sein. Nach Angaben der Bundesnetzagentur kann die Verwendung – ob Lichterketten oder Bluetooth-Lautsprecher – die Gesundheit gefährden oder Funkstörungen verursachen.

Es lohnt sich zweimal nach sehr günstigen Produkten suchen “Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie unter Corona-Bedingungen online für Weihnachtseinkäufe einkaufen”, erklärte Jochen Homann, Präsident der Federal Network Agency. Sie müssen nicht nur den Preis bestimmen. Viele Online-Commerce-Produkte kommen aus Fernost und entspricht nicht den europäischen Sicherheitsstandards. “”

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In den letzten Wochen hat die Netzwerkagentur zunehmend LED-Beleuchtungsprodukte bemerkt, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Bonner Behörde ist für die Inspektion von Elektrogeräten und Funkprodukten verantwortlich und tut dies auch nach Rücksprache mit den Verbrauchern. Auch Ladegeräte und sogenannte Action-Kameras von Radfahrern oder Skifahrern wurden kritisiert.

Die Netzwerkagentur spricht die Verbraucher an Kann nur bei seriösen und bekannten Anbietern bestellt werden. Außerdem muss der Preis angemessen sein. Wenn nicht, erkundigen Sie sich online nach dem Anbieter oder stellen Sie ihm Fragen – seriöse Verkäufer reagieren in der Regel sehr schnell auf Kundenanfragen. (af / dpa)

Hinweis: Wenn Sie Fragen haben oder nicht sicher sind, ob ein bestimmter Artikel verwendet oder verboten werden kann, können Sie sich auch an den Verbraucher wenden Bundesnetzagentur direkt drehen. Entweder über die Website per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030/22 48 05 00 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr).

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